Freigelassene, Angesiedelte, Minderberechtigte


Im Laufe des 5. Jahrhunderts differenzierte sich die spartanische Gesellschaft so stark aus, dass sich dies in den bis heute erhaltenen Quellen niederschlug. Die Differenzierungen beziehen sich vor allem auf neue Gruppierungen, die in ihren Rechten den Periöken am nächsten kamen, aber doch von ihnen verschieden blieben. Dabei war sowohl der Aufstieg von Heloten als auch der Abstieg von Vollbürgern möglich. Ferner wurden anscheinend gewisse Möglichkeiten für einen Aufstieg in die Vollbürgerschicht eingerichtet.

Soziale Aufsteiger der Heloten waren die literarisch greifbaren Gruppen der Brasideioi und Neodamodeis. Die Brasideioi waren die Heloten, die vom Staat bewaffnet mit dem Feldherren Brasidas im großen Peloponnesischen Krieg 424 nach der Chalkidike zogen und nach dem Dienst als Schwerbewaffnete freigelassen wurden. Ihre Zahl ist nicht allzu hoch anzusetzen: Brasidas zog mit 700 schwerbewaffneten Heloten los, die anscheinend nicht abgelöst und auch später nicht verstärkt wurden.

Sie waren wohl von gleichem Status wie die Neodamodeis. Auch diese waren ehemalige Heloten, die jedoch bereits durch ihre Meldung und Annahme zum Hoplitendienst frei wurden, also bereits als Freie kämpften. Sie galten als Freigelassene und nicht als Periöken, blieben vermutlich ohne Landbesitz und wurden angewiesen, wo sie sich niederzulassen hatten. Vor allem aber waren sie stets für militärische Aktionen verfügbar. Sie wurden vom Staat bewaffnet und wohl auch versorgt und blieben somit unter direkterer Kontrolle als die Periöken. Die Zahl der Neodamodeis, von denen erstmals kurz nach den Brasideioi berichtet wird, ging zeitweise in die Tausende. Aber bereits gegen Ende der Hegemonialzeit verschwinden sie als soziale Gruppe und militärische Einheit von der Bildfläche. Möglicherweise wurde ihre Zahl in den Feldzügen massiv reduziert und die Unterhaltungskosten wurden den Spartanern mit sinkendem Eingang an Wehrgeldern, Tributen und Beute zu teuer.

Heloten konnten ad hoc freigelassen werden, wenn sie wertvolle Dienste erbrachten, z.B. wurde denjenigen die persönliche Freiheit versprochen, die den 425 im großen Peloponnesischen Krieg auf der Insel Sphakteria abgeriegelten Bürgertruppen Lebensmittel zuführen konnten. Weitere ehemalige, dann freigelassene Heloten scheinen mit verschiedenen Begriffen bedacht worden zu sein, die sich möglicherweise auf den Grund ihrer Freilassung bezogen (Myron von Priene nennt aphetai, adespotoi, erukteres, desposionautai). Diese Unterteilungen mögen dazu gedient haben, die Schicht der Freigelassenen durch Binnenstrukturierung nicht zu einem gemeinsamen Bewusstsein kommen zu lassen, damit sie nicht auf die Idee kämen, gemeinsam politische Rechte zu fordern.

Absteiger aus der Vollbürgerschicht waren die Minderberechtigten (hypomeiones). Auch sie stellten eine differenzierte Gruppierung dar; der Begriff fasst sie eher zusammen, als dass er sie definiert. Sie stellten Lakedämonier zwischen dem Periöken- und Spartiatenstatus dar. Sie besaßen nicht die vollen Bürgerrechte wie die Teilnahme an der Apella und Wählbarkeit in Ämter, hatten aber zum Teil die Möglichkeit, diese zu erwerben und damit in den Vollbürgerstatus aufzurücken. Sie tauchen in den Quellen selten auf, könnten aber zahlenmäßig ein gewisses Potenzial dargestellt haben, das für den Staat hochinteressant war: Sie hattenfast immer die militärische Ausbildung mitgemacht und kämpften zumeist als Schwerbewaffnete in den Bürgereinheiten. Einige Möglichkeiten aus der Vollbürgerschaft in diesen Status abzurutschen waren, dass man den Zensus der Beiträge nicht erreichte (sei es durch Erbteilung oder schlechtes Wirtschaften), die staatliche Erziehung nicht durchgestanden hatte oder sich in der Schlacht unehrenhaft verhalten hatte. Die beiden letzten Gründe führten wohl zum endgültigen Verlust der Vollbürgerschaft.

Chancen auf einen Aufstieg in die Vollbürgerschicht konnten sich die sogenannten Mothakes ausrechnen. Die Chancen waren unterschiedlich, aber nicht an sich gesichert und nicht nur von Wohlverhalten, sondern auch von einer (nichtstaatlichen) materiellen Ausstattung abhängig. Sie waren die Söhne verarmter ehemaliger Vollbürger bzw. solcher, die nicht alle Söhnen an der staatlichen Erziehung teilnehmen lassen konnten, Söhne von Spartiaten mit Nichtspartiatinnen, illegitime Kinder von Spartanerinnen oder Nährbrüder von Spartiatensöhnen, die auf Kosten von deren Vater mit ihnen die staatliche Erziehung durchliefen. Sie konnten anscheinend auch aus Periökenkreisen und dem Ausland kommen. Erhielten sie später noch ein Landlos aus privater oder staatlicher Hand, stiegen sie zum Vollbürger auf.

Die Minderberechtigten waren in jedem Fall lakedaimonische Bürger und partizipierten an den Vor- und Nachteilen dieses Status. Unter Umständen konnten Sie Vollbürger werden, was aber nie sicher und stets von Einzelentscheidungen abhing. Allgemein wird davon ausgegangen, dass diese Minderberechtigten keine große Gruppe darstellten (z.B. Welwei). Gelegentlich wird aber auch angenommen, dass die Minderberechtigten mit der Zeit geradezu in die Mehrheit gekommen wären (Lazenby, Clauss).