Private Heirats- und Familienpolitik


Schon davor allerdings wurde die Saat des Untergangs ausgebracht. Die ursprüngliche Vergabe der Klaroi durch den Staat ohne Vererbungs- und Verkaufsmöglichkeit wurde in zwei Schritten abgeschafft. Anscheinend wurden sie schon früh als Erbmasse angesehen, was natürlich zu einer Konzentration von Landbesitz führte. Weder die Klaroi alters gestorbener noch gefallener Spartiaten scheinen eingezogen worden zu sein, sondern die Söhne, Töchter oder Witwen blieben in ihrem Besitz. Heiratete die Witwe erneut, hatte der Gatte einen weiteren, zunächst unverkäuflichen Klaros hinzugewonnen, der somit den Behörden unwiederbringlich verloren war. In einem zweiten Schritt, wohl nach dem großen Peloponnesischen Krieg, durfte der Klaros auch beliehen und schließlich verkauft werden, was einer weiteren Konzentration Vorschub leistete und damit unabwendbar zum Ende der Gleichheitschancen der Anwärter auf den Spartiatenstatus führte. Verlor z.B. ein „ärmerer“ Spartiat, d.h. einer, der vielleicht ausschließlich den Klaros und kein weiteres Land besaß und auch keine Reichtümer aus Beute angehäuft hatte, den Ertrag seines Landbesitzes, z.B. weil die Heloten geflohen oder auf Kriegszug waren und so keine Saat ausgebracht und Ernte eingebracht wurde, musste er ihn beleihen, um die Zensusbeiträge zahlen zu können. Mehrere solcher Episoden konnten sicherlich zum Verkauf und damit zumindest mittelfristig dem Absinken unter den Zensus führen.

War der Klaros erst verkauft, hatte ein verheirateter Mann keine Möglichkeit mehr, einen neuen zu bekommen und er und seine männlichen Nachkommen hatten fast keine Chance mehr, wieder Vollbürger zu werden. Insbesondere waren davon auch Spartiaten bedroht, die sich z.B. als Brüder oder Vater und Sohn ein Landlos teilten, um die Beiträge (knapp) aufbringen zu können.

Ein immer exklusiverer Kreis von Wohlhabenden betrieb eine Hochzeitspolitik, die auf weitere Besitzkonzentration angelegt war. Wohlhabende Frauen, insbesondere Witwen heirateten z.T. gar nicht, um als Herrin über die Besitztümer zu verfügen. Auf diese Weise sank der Anteil der Wohlhabenden ab, der der Ärmeren und schließlich unter den Zensus Geratenden immer mehr an.

Gelegentlich wird in diesen Kontext auch das Urteil des Staats über die neugeborenen Knaben gerückt: Es wird aus dieser Sicht weniger der Staat als grausam dargestellt, der die Kinder, die nicht kräftig genug erschienen, aussetzte. Es gab sogar einen von Geburt an lahmen König. Vielmehr sollte die stattliche Begutachtung die Eltern davon abhalten, einen zweit- oder drittgeborenen Sohn zu beseitigen, der, hätten er und sein älterer Bruder überlebt, zu einer Aufteilung des Besitzes gezwungen hätte.

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